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Allgemeine Geschäftsbedingungen

AGBs der Firma Scholz- Elektronik, Siemensstrasse 8,
64289 Darmstadt, für Entwicklungsleistungen im Kundenauftrag.

  1. Allgemeines:
    Die Firma Scholz-Elektronik (im weiteren als SE bezeichnet) bietet der Firma XXXX die im Angebot aufgeführten Leistungen zu folgenden Konditionen an:
    Zur Abrechnung kommen max. 10 Std. pro Arbeitstag. Die Projektarbeit kann zu den gleichen Bedingungen auch am Wochenende durchgeführt werden.
  2. Angebote:
    Unsere Angebote sind freibleibend. Die zu dem Angebot gehörenden Unterlagen, wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind nur annähernd maßgebend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
    An Zeichnungen, Kostenvoranschlägen und anderen Unterlagen behalten wir uns die eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Die Unterlagen dürfen nur nach unserer vorheriger schriftlicher Zustimmung Dritten zugänglich gemacht werden und sind, wenn uns der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.
  3. Gewährleistung und Haftung:
    Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche. Beanstandungen sind uns nach Abnahme innerhalb von 4 Wochen anzuzeigen. Ein Anspruch auf Garantieleistung entfällt bei natürlicher Abnutzung, bei fehlerhafter Behandlung, bei falscher Bedienung, bei unsach- gemäßer Anwendung sowie bei übermäßiger Beanspruchung.
    Grundsätzlich ist die Haftung von SE auf den Auftragswert beschränkt. SE haftet für keinerlei Schäden jedweder Art außerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Haftung. SE haftet für keinerlei Schäden jedweder Art, die sich aus dem Einsatz von nicht abgenommenen Entwicklungen bei Dritten ergeben. Dies gilt besonderes dann, wenn der Auftraggeber noch nicht vollständig fertige Entwicklungen von SE vor der erklärten schriftlichen Abnahme bei Dritten zum Einsatz bringt.
  4. Zahlungs- und Lieferbedingungen:
    Die Abrechnung erfolgt entweder nach angefallenem Zeitaufwand monatlich (bei größerer Aufgabenstellung, sonst nach Abschluss). Jeder Rechnung liegt eine Zeitaufstellung bei.
    Alternativ gilt für Entwicklungsaufträge die folgende Zahlungsweise 33% bei Auftragsvergabe, 33% bei Lieferung und 34% nach Abnahme.
    Zahlungsziel ist 30 Tage ohne Abzug. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Weitere Kosten (Anfahrt, Spesen) entstehen nicht, es sei denn, diese sind vorher spezifiziert und vereinbart.
    Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber erfolgt schriftlich oder per Fax. Der Auftrag kann vom Auftraggeber in gleicher Form, ohne nähere Angabe von Gründen, abgebrochen werden. Zur Abrechnung kommen dann die bereits durchgeführten Auftragsteile.
  5. Eigentumsvorbehalt:
    Wir behalten uns das Eigentum an den gelieferten Waren und Dienstleistungen vor, solange uns noch Forderungen aus der gesamten Geschäftsbeziehung mit dem Kunden zustehen.
    SE und Auftraggeber verpflichten sich, in bestmöglicher Weise zusammenzuarbeiten, um eine positive Auftragserfüllung zu gewährleisten.

 

Gerichtsstand ist Darmstadt

Darmstadt den 13.08.07

Michael Scholz